STRAFTÄTER ARBEITGEBER?

Diese Veranstaltung befasste sich mit aktuellen Gestaltungsmöglichkeiten sowie möglichen Maßnahmen, um im Unternehmen flexibel aber doch korrekt arbeiten zu können.

Das mit 1. Jänner 2017 in Kraft getretene Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz stellt ganz allgemein „Unterentlohnung“ unter Strafe. Damit ist im Personalwesen ein wesentlicher Paradigmenwechsel eingeläutet. Behauptete Fehler bei der Verwaltung der von Mitarbeitern geleisteten Arbeit können hohe Strafen bewirken, die wesentlich über allenfalls zu gering geleistete Entlohnung hinausgehen. Den Rahmen für Unternehmen zu erweitern, in dem sie Arbeitszeit flexibel gestalten können, wird aktuell politisch heiß diskutiert. Bis Ende Juni 2017 sollen Lösungen erarbeitet werden.

Dienstag, 25. April 2017, 18:30 bis 20:30 Uhr

Impulsreferate:
Mag. Martin Baumgartner (DIE Wirtschaftstreuhänder),
Dr. Werner Borns (LAWPARTNERS),
Ing. Andreas Hager (Obmann WK Gänserndorf)
Moderation:
Mag. Günther Harold

Veranstaltungsort:  Autohaus Wiesinger, Gänserndorf

 

 

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