Neues Arbeitsplatzpauschale

Neues Arbeitsplatzpauschale

Ab der Veranlagung 2022 können Selbständige pauschale Aufwendungen für die betriebliche Nutzung der Wohnung geltend machen, etwa für Miete, Strom oder Heizung. Aufwendungen, die nicht wohnraumspezifisch sind, sondern ein betriebliches „Arbeitsmittel“...
Immer auf dem aktuellenStand.

Immer auf dem aktuellenStand.

Schreiben Sie sich jetzt für unseren Newsletter ein. Kein Spam, keine Weitergabe von E-Mail Adressen.

You have Successfully Subscribed!