Steuerliche Besonderheiten für Elektrofahrzeuge

 

Nicht nur die Zulassungsstatistiken sondern auch die vermehrten Anfragen unserer Mandanten zeigen: Elektro-Autos finden Einzug auf Österreichs Straßen! In der folgenden Klienteninfo fassen wir die steuerlichen Besonderheiten für Sie zusammen:

1) Normverbrauchsabgabe (NOVA)

Personenkraftwagen, die elektrisch oder elektrohydraulisch betrieben werden, sind von der NOVA befreit.

Ersparnis bei einem angenommenen 6 % NOVA-Satz und EUR 94.620,00— Anschaffungskosten (bei Anschaffung eines Tesla Model S): EUR 5.677,20 einmalig.

 

2) Motorbezogene Versicherungssteuer

Ein weiterer – fast größerer Vorteil – liegt im Bereich der motorbezogenen Versicherungssteuer. Diese entfällt bei KFZ, die ausschließlich elektrisch betrieben werden.

Ersparnis bei einem Tesla Model S (mit 380 PS) € 181,18 pro Monat bzw. 2.174,15 im Jahr. (Quelle Vergleichsrechner autorevue.at)

Bei Elektro-Hybrid-Kraftfahrzeugen wird ausschließlich die Leistung des Verbrennungsmotors als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Steuer herangezogen.

 

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Seit 2016 sind Aufwendungen im Zusammenhang mit Elektrofahrzeuge vorsteuerabzugsberechtigt. Hybridfahrzeuge und Elektrokrafträder sind jedoch nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Der volle Vorsteuerabzug beim Kauf eines Elektroautos ist allerdings nur bei Anschaffungskosten von maximal 40.000,- Euro möglich. Sind die Anschaffungskosten höher als 40.000,- Euro, unterliegt der übersteigende Teil der Eigenverbrauchsbesteuerung. Betragen die Anschaffungskosten mehr als 80.000,- Euro entfällt der Vorsteuerabzug zur Gänze!

Für die Privatnutzung von rein elektrischen Firmenfahrzeuge fällt der Sachbezug auf Null.

Zusätzlich zu den steuerlichen Vorteilen können diverse länder- und branchenspezifische Förderungen und verringerte Wartungs- und Betriebskosten kalkuliert werden. Die meisten Käufer von Elektrofahrzeugen finden die Vorteilhaftigkeit auch in persönlich zu bewertenden Bereichen wie dem ökologischen Wert und der positiven Werbewirkung.

Letztes Aktualisierungsdatum: 08.05.2019

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihr Steuerberatungsteam:
Wien:  01/405 14 91  office1010@diewt.at
Stockerau:  02266/694 office2000@diewt.at

Disclaimer:
Die Inhalte in dieser Klienten-Info stellen lediglich allgemeine Informationen dar und ersetzen nicht individuelle Beratung. Die hier dargestellten Informationen wurden sorgfältig recherchiert. DIE Wirtschaftstreuhänder übernehmen aber keine Haftung für Schäden, welcher Art immer, aufgrund der Verwendung der hier angebotenen Informationen. DIE Wirtschaftstreuhänder übernehmen keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts.

 

 

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