In Österreich werden emissionsarme Fahrzeuge im Rahmen der Normverbrauchsabgabe (NoVA) und der motorbezogenen Versicherungssteuer („Kfz-Steuer“) bevorzugt behandelt. Seit dem 1. Jänner 2016 gelten darüber hinaus Sonderbestimmungen bei Sachbezug und Vorsteuerabzug.

  1. Normverbrauchsabgabe (NoVA)

Die Berechnung des Steuersatzes erfolgt i.d.R. nach folgendem Schlüssel:  „(CO2 g/km – 90)/5 = Steuersatz in Prozent“. Der Höchststeuersatz beträgt 32 %. Keine NoVA ist für Fahrzeuge mit weniger als 90g CO2/km zu entrichten, somit entfällt die NoVA für einen Großteil aller EFahrzeuge. Ab 2016 gibt es einen Abzugsposten für alle Pkw/Kombi in der Höhe von 300 Euro; für jedes Gramm CO2, das über dem Grenzwert von 250g/km liegt, erhöht sich die zu zahlende NoVA um € 20.

  1. Kfz-Steuer

Von der zu entrichtenden Kfz-Steuer (Motorbezogene Versicherungssteuer) sind rein elektrisch betriebene Fahrzeuge (BEV, FCEV) ausgenommen. Aber auch REX und PHEV Fahrzeuge profitieren von Sonderbestimmungen der Kfz-Steuer, denn diese berechnet ausschließlich die Nennleistung des Verbrennungsmotors. Der elektrische Antriebsstrang wird nicht besteuert. Es gelten folgende Bemessungsgrundlagen:

  • Die ersten 24 kW Leistung des Verbrennungsmotors fallen noch nicht unter die Bemessungsgrundlage der Kfz-Steuer.
  • Für die nächsten 66 kW Leistung sind gemäß der Bemessungsgrundlage je Kilowatt € 0,62 zu entrichten.
  • Für die weiteren 20 kW der Bemessungsgrundlage werden je Kilowatt € 0,66 fällig.
  • Für die darüber hinausgehenden kW der Bemessungsrundlage sind je Kilowatt € 0,75 abzugelten.

UVB3URX1FM

  1. Vorsteuer

Die Möglichkeit zur Vorsteuerabzugsberechtigung ist für unternehmerisch genutzte Pkw mit einem CO2Emissionswert von 0g/km ab 01.01.2016 möglich. Die Vorsteuerabzugsberechtigung gilt für alle Anschaffungskosten inkl. USt und abzgl. handelsüblicher Rabatte und öffentlicher Förderungen. Die Vorsteuerabzugsberechtigung gilt auch für die laufenden Kosten bestehender leasingfinanzierter E-Fahrzeuge, kann jedoch nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Liegt der Anschaffungspreis eines E-Fahrzeuges über € 80.000, entfällt die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug zur Gänze. Bei Anschaffungskosten zwischen € 40.000  und € 80.000 erfolgt der Vorsteuerabzug anteilsmäßig. Die Vorsteuerabzugsberechtigung umfasst neben den Anschaffungskosten auch die laufenden Betriebskosten des Fahrzeuges. Zu beachten ist, dass Kleinstunternehmer oder steuerbefreite Unternehmen keine Möglichkeit zur Vorsteuerabzugsberechtigung haben.

 

  1. Sachbezug

Der Sachbezug für Pkw mit einem CO2-Emissionswert von 0g/km entfällt ab 01.01.2016. Dies betrifft alle rein batterieelektrischen Fahrzeuge (z.B. BMW i3 BEV, Nissan Leaf, Renault ZOE, Volkswagen e-Up) ebenso wie FCEV-Fahrzeuge (z.B. Hyundai ix35).  Darüber hinaus ist für alle Fahrzeuge mit einem CO2Emissionswert unter 130 g/km (z.B. Volkswagen GTE) zukünftig ein Sachbezug in der Höhe von 1,5 % des Kaufpreises vorgesehen, für Fahrzeuge mit mehr als 130g/km beträgt der Sachbezug 2 %. Der Grenzwert von 130g/km wird beginnend mit dem Jahr 2017 bis zum Jahr 2020 jährlich schrittweise um 3g/km abgesenkt. Für die Bemessung ist der Emissionswert des Fahrzeuges im Jahr der Anschaffung relevant. So kann bspw. für ein im Jahr 2017 angeschafftes Fahrzeug mit einem CO2-Emissionswert von 126g/km auch in den Folgejahren der begünstigte Steuersatz von 1,5 % zur Anwendung kommen. Bei „halbem Sachbezug“ – monatliche Fahrtstrecken für nicht beruflich veranlasste Fahrten mit  weniger als 500km/Monat ist ein Sachbezug von 1 % für Fahrzeuge mit hohen CO2-Werten bzw. 0,75 % für Fahrzeuge mit niedrigen CO2-Werten anzusetzen; für Fahrzeuge mit 0  g CO2/km entfällt auch hier der Sachbezug. Der Sachbezug wird von den tatsächlichen Anschaffungskosten inkl. Ust und NoVA berechnet und beträgt max. € 720  bzw. € 960. Neben dem Arbeitnehmer profitiert auch der Arbeitgeber, da durch den Entfall des Sachbezugs auch die damit verbundenen Lohnnebenkosten eingespart werden können.

 

*Stand 01.01.2016. Alle Angaben ohne Gewähr.

© Austrian Mobile Power, Verein für Elektromobilität

Immer auf dem aktuellenStand.

Immer auf dem aktuellenStand.

Schreiben Sie sich jetzt für unseren Newsletter ein. Kein Spam, keine Weitergabe von E-Mail Adressen.

You have Successfully Subscribed!