Im Tourismus ist für die Beherbergung von Gästen eine sogenannte Ortstaxe abzuführen. Die Bestimmungen zur Ortstaxe sind nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern werden auf Landesebene erlassen. In den Bundesländern Wien, Burgenland und Kärnten soll die Ortstaxe im Jahr 2026 erhöht werden.
Wien
Die Bemessungsgrundlage der Ortstaxe richtet sich in Wien nach dem Entgelt des Aufenthalts. Neben der Umsatzsteuer sind auch das Entgelt für das Frühstück sowie ein Pauschalabzug in Höhe von 11% (nach Abzug von Frühstück und Umsatzsteuer) aus der Bemessungsgrundlage auszuscheiden. Derzeit beträgt die Ortstaxe 3,20% der Bemessungsgrundlage. Laut dem derzeit vorliegenden Begutachtungsentwurf zur Änderung des Wiener Tourismusförderungsgesetzes soll diese ab Juli 2026 auf 5,00% angehoben werden und ab Juli 2027 dann 8,00% der Bemessungsgrundlage betragen. Die endgültige Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Die Inhaber von Unterkünften haben die Ortstaxe von den Gästen einzuheben und bis zum 15. des dem entgeltlichen Aufenthalt nächstfolgenden Monats an den Magistrat zu entrichten sowie bis zum 15. Februar jedes Jahres für die im Vorjahr entstandene Abgabenschuld beim Magistrat eine Abgabenerklärung einzureichen.
Burgenland
Anders als im Bundesland Wien richtet sich die Ortstaxe im Burgenland nicht nach dem Entgelt des Aufenthalts, sondern berechnet sich nach der Dauer der entgeltlichen Beherbergung und der Gästeanzahl. Unterkunftsgeber haben für die Ortstaxe bei der jeweiligen Gemeinde für jeden Kalendermonat bis zum 10. des nächstfolgenden Monats eine Abgabenerklärung einzureichen. Derzeit beträgt die Ortstaxe € 2,50 pro Person und Tag. Mit 1.1.2026 wird die Ortstaxe laut aktuellem Beschluss des burgenländischen Landtags auf € 4,50 angehoben.
Kärnten
In Kärnten soll die Orts- und Nächtigungstaxe durch eine sogenannte Aufenthaltsabgabe ersetzt werden. Derzeit beträgt die Ortstaxe € 2,70 pro Aufenthaltstag und Gast. Die Höhe der neuen, ab dem 1.11.2026 geltenden Aufenthaltsabgabe soll gemäß Begutachtungsentwurf € 4,50 pro Gast und Nacht betragen; für die Campingbranche gilt eine besondere Abgabe von € 4,00. Im Rahmen der Tourismusreform sind weiters u.a. eine jährliche Indexierung (VPI) und die verpflichtende elektronische Gästemeldung geplant. Die endgültige Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Tipp
Für die vereinfachte Berechnung der Wiener Ortstaxe stellt die Stadt Wien einen Ortstaxenrechner zur Verfügung. Für Detailfragen ist jedoch ein Beratungsgespräch vorteilhaft.